{"id":9,"date":"2012-11-29T11:19:31","date_gmt":"2012-11-29T09:19:31","guid":{"rendered":"http:\/\/juengel.dyndns-ip.com\/ssgjuengel\/?page_id=9"},"modified":"2012-11-29T11:19:31","modified_gmt":"2012-11-29T09:19:31","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/laufkarten.info\/?page_id=9","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\"><strong>I Allgemeines<\/strong><br \/>\n1. Alle Vertragsbeziehungen unterliegen den nachfolgenden AGB. Abweichende und erg\u00e4nzende Vereinbarungen bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform. 2. Diese AGB gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu den jeweiligen Kunden. Einer nochmaligen ausdr\u00fccklichen Geltungsvereinbarung bedarf es in diesem Fall nicht. 3. Stehen die AGB von SSG J\u00fcngel ganz oder teilweise im Widerspruch zu den AGB des Kunden, so haben die AGB von SSG J\u00fcngel Vorrang. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seine AGB einer Gesch\u00e4ftsbeziehung zugrunde gelegt hat und SSG J\u00fcngel ihrer Geltung nicht widersprochen hat. 4. Eine auch nur teilweise Unwirksamkeit einzelner AGB ber\u00fchrt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen AGB nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihren Auswirkungen unter angemessener Ber\u00fccksichtigung der Belange beider Vertragspartner der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<strong>II Einbeziehung von AGB und Vertragsschluss<\/strong><br \/>\n1. Ein Vertragsschluss mit SSG J\u00fcngel bedarf zu seiner Wirksamkeit eines schriftlichen Best\u00e4tigungsschreibens von SSG J\u00fcngel. In diesem wird der Kunde auf die ausschlie\u00dfliche Geltung der AGB von SSG J\u00fcngel und sein Einverst\u00e4ndnis hierzu sowie der M\u00f6glichkeit der Einsichtnahme in dieselben vor Ort oder durch Zusendung auf Verlangen des Kunden hingewiesen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>III. Preise und Transportkosten<\/strong><br \/>\n1. Warenlieferung sowie Serviceleistungen erfolgen zu den am Tag der Lieferung bzw. Ausf\u00fchrung der Serviceleistungen g\u00fcltigen Preisen zzgl. der jeweils g\u00fcltigen Mehrwertsteuer, es sei denn, dass in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich ein Festpreis vereinbart worden ist. Auch in diesem Fall ist die jeweils g\u00fcltige Mehrwertsteuer zus\u00e4tzlich zu verg\u00fcten. SSG J\u00fcngel ist berechtigt, durch W\u00e4hrungskurs\u00e4nderungen oder andere nicht ohne weiteres vorhersehbare Umst\u00e4nde eingetretene Preis\u00e4nderungen seiner Zulieferer an den Kunden zus\u00e4tzlich weiterzugeben.<br \/>\n2. Serviceleistungen erfolgen nach dem jeweiligen Stundensatz zzgl. Fahrtkosten je Kilometer, Anfahrtszeit und Mehrwertsteuer.<br \/>\n3. Versand-, Transport-, Frachtkosten sowie Z\u00f6lle, auch soweit sie von SSG J\u00fcngel an einen Zulieferer entrichtet werden, \u00fcbernimmt der Kunde zus\u00e4tzlich zu den unter Zif.IV.1. genannten Kosten.<br \/>\n4. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Druckfehler und Irrt\u00fcmer vorbehalten. SSG J\u00fcngel haftet nicht f\u00fcr Fehler in der Produktdatenbank.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>IV F\u00e4lligkeit der Kundenzahlungen<\/strong><br \/>\n1. Bei \u00dcberweisungen oder Scheckzahlungen ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf den Konten von SSG J\u00fcngel f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung ma\u00dfgebend. 2. Bei \u00dcberschreiten eines gesetzten Zahlungszieles ist SSG J\u00fcngel berechtigt, ohne jede Mahnung Zinsen in H\u00f6he der von SSG J\u00fcngel zu diesem Zeitpunkt zu entrichtenden \u00dcberziehungszinsen dem Kunden zu berechnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>V Lieferung und Transporte<\/strong><br \/>\n1. Von SSG J\u00fcngel genannte Lieferfristen sind unverbindlich. 2. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und er zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder Versandbeauftragten oder Abholer auf den Besteller \u00fcber. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erf\u00fcllungsort erfolgt und \/ oder wenn wir die Frachtkosten tragen und \/ oder wir den Versand selbst durchf\u00fchren. Ist die Ware versandbereit und verz\u00f6gert sich die Versendung aus Gr\u00fcnden, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller \u00fcber. 3. Bei au\u00dfergew\u00f6hnlichen Lieferverz\u00f6gerungen infolge von Umst\u00e4nden, die nicht von SSG J\u00fcngel zu vertreten sind, z.B. Beschaffungsschwierigkeiten (Material, Betriebsstoffe), Arbeitsk\u00e4mpfe, Mangel an Transportmitteln, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Wettereinfl\u00fcsse etc., auch wenn sie bei Vorlieferanten eingetreten sind, sind Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber SSG J\u00fcngel ausgeschlossen. SSG J\u00fcngel ist in diesem Fall berechtigt, Lieferung und Serviceleistung innerhalb einer Frist bemessen nach der Dauer des Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nachzuholen. Erst wenn sich Lieferung oder Serviceleistung innerhalb einer dem Kunden zumutbaren Frist als nicht nachholbar erweisen, ist SSG J\u00fcngel zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde ist erst dann zum R\u00fccktritt berechtigt, wenn er SSG J\u00fcngel zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. 4. Im Fall des Annahmeverzuges des Kunden ist SSG J\u00fcngel nach erfolgloser Fristsetzung von 10 Tagen ab Versendung des R\u00fccktrittsandrohungsschreiben zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall kann SSG J\u00fcngel entweder die bis dahin entstandenen Aufwendungen verlangen oder eine Schadenersatzpauschale in H\u00f6he von max. 30 % des Lieferwertes, wenn dem Kunden der Nachweis nicht gelingt, da\u00df der der SSG J\u00fcngel entstandene Schaden niedriger ist. 5. Auch ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung ist SSG J\u00fcngel berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung f\u00fcr ihn sinnlos ist. Im Fall der Teillieferung gelten f\u00fcr die einzelnen Teillieferungen bez\u00fcglich der Preise, F\u00e4lligkeit, Lieferung und des Transportrisikos III., IV. und V der entsprechenden AGB.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>VI Beanstandungen \/ Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\n1. M\u00e4ngel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nichtfachkundigen Besteller ohne besondere Aufmerksamkeit auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung uns gegen\u00fcber anzuzeigen. Nicht offensichtliche M\u00e4ngel sind innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung uns gegen\u00fcber anzuzeigen. F\u00fcr Bestellungen, die ab dem 01.01.2002 get\u00e4tigt wurden, verl\u00e4ngert sich diese Frist von sechs auf 24 Monate. Wird diese M\u00e4ngelanzeigefrist vers\u00e4umt, so stehen dem Besteller gegen\u00fcber uns wegen diesem Mangel keine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche zu, sofern wird eisen Mangel nicht arglistig verschwiegen haben. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, so gelten ausschlie\u00dflich die \u00a7\u00a7377ff HGB.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">2. Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Besteller \u00fcbergeht, mit Fehlern behaftet oder fehlen im zu dieser Zeit zugesicherte Eigenschaften, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert oder den Mangel behoben zu haben oder schl\u00e4gt die Nachbesserung trotz mehrmaliger Versuche fehl, so hat der Besteller nach seiner Wahl einen Anspruch auf R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises oder im Falle des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften einen Anspruch auf Schadensersatz.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">3. Ergibt die \u00dcberpr\u00fcfung der von dem Kunden an SSG J\u00fcngel zum Zwecke der Gew\u00e4hrleistung zugesandte Ware, dass der ger\u00fcgte Mangel nicht vorgelegen hat, so ist SSG J\u00fcngel berechtigt, dem Kunden alle entstandenen Kosten zu berechnen. 4. Bei Verkauf gebrauchter Ware wird eine Garantie von 12 Monaten gew\u00e4hrt, es sei denn es wird schriftlich ausdr\u00fccklich eine anders lautende Vereinbarung geschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>VII Herstellergarantie<\/strong><br \/>\nSoweit vom Hersteller f\u00fcr den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer gew\u00e4hrt wird, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschlie\u00dflich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschlie\u00dflich der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die uns als Verk\u00e4ufer nach VI treffende Gew\u00e4hrleistungsverpflichtung bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>VIII Sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche<\/strong><br \/>\n1. Schadensersatzanspr\u00fcche aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen\u00fcber uns als auch gegen\u00fcber unseren Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handeln von uns oder unseren leitenden Angestellten oder unseren Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen vorliegt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen finden auf diejenigen F\u00e4lle keine Anwendung, in denen es sich um eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten \/ wesentlicher vorvertraglicher Pflichten (Kardinalspflichten) handelt. Haften wir infolge leichter Fahrl\u00e4ssigkeit, so ist der Anspruch auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Wir haften in diesen F\u00e4llen insbesondere nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn, Mangelfolgesch\u00e4den, Produktionsausf\u00e4lle und im Falle der culpa in contrahendo nicht f\u00fcr einen Schaden, der das positive Interesse \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">2. Soweit wir auf Schadensersatz wegen ausdr\u00fccklich zugesicherten Eigenschaften in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen, wird der Schadensersatzumfang auf den Umfang der Zusicherung und auf die bei Vertragsabschlu\u00df vorhersehbaren Sch\u00e4den begrenzt. Anspr\u00fcche aus entgangenem Gewinn und \/ oder Produktionsausfall sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, wir haben bei der Zusicherung der Eigenschaften diese Sch\u00e4den in die Zusicherungen miteingezogen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>IX Obliegenheit und Haftungsbeschr\u00e4nkungen bei Serviceleistungen<\/strong><br \/>\n1. Vor Inanspruchnahme von Serviceleistungen durch SSG J\u00fcngel verpflichtet sich der Kunde die Fehlererkennungsverfahren des jeweiligen H\u00e4ndlers, insbesondere die Diagnoseprogramme, entsprechend der Anleitung zu verwenden und SSG J\u00fcngel\u00fcber die dabei gewonnenen Erkenntnisse zu informieren. 2. Im \u00fcbrigen verpflichtet sich der Kunde vor Beginn der Servicearbeiten s\u00e4mtliche Programme, Daten und Datentr\u00e4ger aus dem Servicegegenstand zu entfernen. 3. Verletzt der Kunde die vorstehenden Obliegenheiten, so ist die Haftung von SSG J\u00fcngel f\u00fcr Sch\u00e4den oder Verlust an bzw. von jenen Gegenst\u00e4nden bzw. hieraus resultierenden Folgesch\u00e4den an den Maschinen etc. auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt.<br \/>\n4. Serviceleistungen gelten als abgenommen, wenn an dem entsprechenden Ger\u00e4t nach Durchf\u00fchrung der Arbeiten ein erfolgreicher Probelauf von SSG J\u00fcngel oder dem Kunden durchgef\u00fchrt worden ist. Im \u00fcbrigen gelten bez\u00fcglich der Gew\u00e4hrleistung bei Serviceleistungen die Ziffer VI. 1. bis 4.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>X. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n1. S\u00e4mtliche Lieferungen bleiben im Eigentum von SSG J\u00fcngel bis zum vollst\u00e4ndigen Ausgleich des Kaufpreises sowohl der bestehenden als auch der k\u00fcnftigen Forderungen, die SSG J\u00fcngel aus Rechtsbeziehungen gegen den Kunden zustehen und zustehen werden. 2. \u00dcberschreitet der Kunde eine fest bestimmte Zahlungsfrist, so ist SSG J\u00fcngel berechtigt, vom Kunden ohne Mahnung die Vorbehaltsware herauszuverlangen. 3. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden allein oder zusammen mit nicht SSG J\u00fcngel geh\u00f6render Ware ver\u00e4u\u00dfert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehende Forderung in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten wie Zinsen etc. und Rang vor dem Rest ab. SSG J\u00fcngel nimmt die Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag von zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %. Letzterer bleibt jedoch ohne Ansatz, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. \u00dcbersteigt der Wert der einger\u00e4umten Sicherheiten die Forderung von SSG J\u00fcngel um mehr als 10 %, so kann SSG J\u00fcngel die R\u00fcck\u00fcbertragung oder Freigabe nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden vornehmen. Wenn die weiterver\u00e4u\u00dferte Vorbehaltsware im Miteigentum von SSG J\u00fcngel steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert von SSG J\u00fcngel am Miteigentum entspricht. 4. \u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in abgetretene Forderung hat der Kunde SSG J\u00fcngel unverz\u00fcglich und unaufgefordert unter \u00dcbergabe der notwendigen Unterlagen zu unterrichten. 5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Er\u00f6ffnung des Konkursverfahrens, eines gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Vergleichsverfahrens des Kunden erl\u00f6schen die Rechte zur Weiterver\u00e4u\u00dferung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware. X Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltungsrecht Die Aufrechnung oder Geltendmachung des Zur\u00fcck-behaltungsrechtes ist nur mit von SSG J\u00fcngel anerkannten unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderungen zul\u00e4ssig.<br \/>\n6. Der Besteller ist bis zum endg\u00fcltigen Eigentums\u00fcbergang verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wassersch\u00e4den ausreichend zu versichern. Eine entsprechende Versicherung hat er uns auf Verlangen nachzuweisen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">7. Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderung gilt folgendes:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">a) Ist der Besteller nicht im Handelsregister (HR) eingetragen, so richtet sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach den Regeln des Verbraucherschutzgesetzes.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">b) Ist der Besteller im HR eingetragen, so sind wir berechtigt, die von uns herausgegebenen Eigentumsvorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freih\u00e4ndig zu verwerten. Der bei der Verwertung erzielte Erl\u00f6s wird abz\u00fcglich der uns entstandenen Kosten auf die offenen Kaufpreisforderung angerechnet. \u00dcbersch\u00fcsse werden dem Besteller ausgezahlt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">c) An uns abgetretenen Forderungen k\u00f6nnen wir unmittelbar gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer des Bestellers einziehen. Die eingezogenen Forderungen werden mit dem Kaufpreis verrechnet und der \u00dcberschuss dem Besteller ausgekehrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>XI Absatzbindung und Embargobestimmung<\/strong><br \/>\n1. Besteht f\u00fcr die zu liefernde Ware eine Absatzbindung, so unterwirft sich der Kunde nicht nur den Lieferbedingungen von SSG J\u00fcngel, sondern auch den besonderen Bedingungen des betreffenden Herstellers. Er hat sich hiervon Kenntnis zu verschaffen. Der Kunde kann sich in diesem Fall nicht auf Unkenntnis der Bedingungen des Lieferanten berufen. Sofern SSG J\u00fcngel diese Lieferbedingungen nicht zur Verf\u00fcgung stehen, ist SSG J\u00fcngel dem Kunden behilflich, hiervon Kenntnis zu erlangen. 2. Unterliegt die zu liefernde Ware einer Embargobestimmung, so erfolgt ein Hinweis hierauf unter der Auftragsbest\u00e4tigung unter Verweisung auf die Ziffer XI der AGB. Diese lautet, sofern keine anderslautende Embargobestimmung mitgeteilt wird: &#8222;Die Wiederausfuhr der gelieferten Ware aus der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung des Bundesamtes f\u00fcr gewerbliche Wirtschaft sowie der zust\u00e4ndigen amerikanischen Beh\u00f6rden verletzt Deutsches und Amerikanisches Recht.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>XIII Datenschutz<\/strong><br \/>\nDer Kunde erm\u00e4chtigt SSG J\u00fcngel zur Einholung von Handels- und Bankausk\u00fcnften \u00fcber sein Unternehmen und die hieran beteiligten Personen bez\u00fcglich der Zahlungsf\u00e4higkeit und der pers\u00f6nlichen Daten. SSG J\u00fcngel ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden (der juristischen Personen oder der nat\u00fcrlichen beteiligten Personen) zu speichern und zu verwerten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>XIV Gerichtsstand<\/strong><br \/>\n1. Die Beziehung zwischen SSG J\u00fcngel und dem Kunden, auch dem ausl\u00e4ndischen Kunden, unterliegt dem jeweils g\u00fcltigen Deutschen Recht, egal auf welchen Rechtsgrund die Anspr\u00fcche gest\u00fctzt werden. 2. Gerichtsstand im Gesch\u00e4ftsverkehr mit vollkaufm\u00e4nnischen Kunden von SSG J\u00fcngel, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich rechtlichen Sonderverm\u00f6gen (Bahn, Post etc.) ist der Gerichtsbezirk Friedberg (Hessen).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I Allgemeines 1. Alle Vertragsbeziehungen unterliegen den nachfolgenden AGB. Abweichende und erg\u00e4nzende Vereinbarungen bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform. 2. Diese AGB gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu den jeweiligen Kunden. 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